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Datum:
30. Mai 2024

Meldung 020


Theologin: Wir brauchen in der Kirche mehr Reformen für queere Menschen


Queere Menschen sind in der katholischen Kirche sichtbarer geworden, meint die katholische Theologin Gunda Werner. Sie plädiert aber für mehr Reformen.

Die katholische Theologin Gunda Werner hat mehr Reformen für Frauen und queere Menschen in der katholischen Kirche gefordert. Nach wie vor bestimmten Kleriker Organisationsstruktur und -kultur, sagte Werner bei einer Veranstaltung auf dem Katholikentag am Donnerstag in Erfurt. Sie hätten die Macht und Befugnisse, die katholische Logik sei nicht ohne sie zu denken. „Selbst wo sie nicht sind, sind sie da“, meinte Werner, die Vorsitzende der katholischen Theologinnenvereinigung Agenda ist. Dazu kämen doppelbödige Botschaften der Bischöfe. Werner: „Sie wollen gelobt werden und sie wünschen sich Dankbarkeit für das Bisschen an Veränderung, wohin sie auch noch getragen werden mussten.“

Zugleich würdigte sie auch Veränderungen der vergangenen Jahre. Queere Menschen seien in der katholischen Kirche nicht zuletzt durch die Kampagne der Initiative #OutInChurch sichtbarer geworden. Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht bedeuteten für queere Menschen eine deutliche Verbesserung ihrer Situation. Auch für unverheiratete Menschen und Menschen in einer zweiten nicht-sakramentalen Ehe habe sich die Situation endlich verbessert. Werner: „Auch sie können nun ohne Angst arbeiten!“ Es müsse aber auch die kirchliche Lehrmeinung geändert werden.

Henny Engels vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland erklärte, die queere Community habe die Veränderungen im Arbeitsrecht „mit Verblüffung“ zur Kenntnis genommen. Zugleich sei ein tiefes Misstrauen gegenüber der katholischen Kirche geblieben. Engels, die selbst katholisch ist, sagte weiter, man habe auf einen Brief an die Bischofskonferenz mit Fragen keine Antwort bekommen. Inzwischen sei man aber im Gespräch mit dem Queerbeauftragten der Bischofskonferenz, Weihbischof Ludger Schepers. Sie betonte, Bischöfe könnten „tätige Reue“ wegen langanhaltender Diskriminierung gegenüber queeren Menschen leisten, indem sie etwa dafür einträten, Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um den Begriff der sexuellen Identität zu ergänzen. „Das wäre ein Superzeichen“, so Engels. Zudem könne sie auf den Kirchenparagrafen 9 im Gleichbehandlungsgesetz, der den Kirchen Sonderbehandlung zubillige, verzichten.


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